Strand, Berge oder einfach die Sonnenliege im Garten oder im Park: Urlaub ist für viele das Highlight des Jahres. Doch was auf den ersten Blick so entspannt klingt, birgt im Arbeitsrecht erstaunlich viel Zündstoff. Wann muss der Urlaub genommen werden? Was passiert, wenn er verfällt? Darf der Arbeitgeber den Urlaub einfach ablehnen oder gar nach Urlaubsbeginn widerrufen? Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Welche Regelung sind zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis endet, aber noch offene Urlaubsansprüche bestehen? In vielen Personalabteilungen stellen sich diese und viele weitere Fragen jedes Jahr aufs Neue.
Die Komplexität des Urlaubsrechts liegt nicht nur dabei an den nationalen Bestimmungen, sondern auch an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in den vergangenen Jahren mehrfach für Aufsehen gesorgt und etablierte Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts komplett auf den Kopf gestellt hat – etwa beim Thema Urlaubsverfall oder bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen. Hinzu kommen tarifvertragliche Regelungen, individuelle Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, die oft Regelungen zum Urlaub enthalten.
In den folgenden Beiträgen nehmen wir die wichtigsten urlaubsrechtlichen Themen unter die Lupe – praxisnah, verständlich und mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung.
Lesen Sie unsere Beiträge zu folgenden Themen:
- Urlaub ohne Ärger: Was Arbeitnehmer dürfen – und was nicht
- Urlaubsklauseln im Arbeitsvertrag – Fallstricke vermeiden, Gestaltungsspielräume nutzen
- Einmal Urlaub erteilt – kein Rückruf mehr möglich
- Berechnung der Anzahl der Urlaubstage bei Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
- Zusammenhängende Gewährung von Urlaub – Der Grundsatz der Unteilbarkeit des Erholungsurlaubs und mögliche Ausnahmen
- Workation: Wenn das Büro ans Meer zieht – Rechtliche Fallstricke im Blick
- Teure Urlaubsfallen vermeiden: Mutterschutz und Elternzeit im Arbeitsrecht
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt (Selbstbeurlaubung) – Handlungsspielräume für Arbeitgeber und arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Wenn Urlaub nicht verfällt – die Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers






