Martin Biebl berät nationale und internationale Mandanten umfassend im Kollektiv- sowie im Individualarbeitsrecht. Er unterstützt seine Mandanten dabei insbesondere bei sämtlichen Fragen des Tarifvertragsrechts (Verbandsaustritt, Wechsel in OT-Mitgliedschaft, Abschluss von Haustarifverträgen, Streiks usw.). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Konzeptionierung, Vorbereitung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen sowie in der Verhandlung der dazugehörigen Interessenausgleiche und Sozialpläne. Martin Biebl unterstützt unsere Mandanten außerdem regelmäßig bei den Verhandlungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen – im Rahmen von Freiverhandlungen oder im Rahmen der Einigungsstelle.
Neben seiner Mandatsarbeit hält Martin Biebl regelmäßig Inhouse-Schulungen für Mandanten und veröffentlicht in Fachzeitschriften sowie im arbeitsrechtlichen Blog des Beck-Verlags in der Beck-Community.
Martin Biebl studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.