Piero Sansone berät Unternehmen aller Branchen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Er ist Experte für große Restrukturierungs- und Transformationsprojekte, in denen er gemeinsam mit unseren Mandanten auch Kollektivvereinbarungen verhandelt. Insbesondere umfasst seine Beratungspraxis auch die Betreuung großer Insolvenzverfahren, in denen er Unternehmen in Eigenverwaltung und Insolvenzverwalter arbeitsrechtlich berät.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht und das Führen von Masseverfahren und komplexen Gerichtsverfahren für unsere Mandanten.
Piero Sansone wird von der WirtschaftsWoche als „TOP Anwalt“ im Arbeitsrecht geführt und von Legal 500 empfohlen. Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest würdigen seine herausragende juristische Expertise 2026 mit der Auszeichnung als „TOP Anwalt“ im Arbeitsrecht.
Piero Sansone studierte an der Universität zu Köln. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis) und promovierte dort mit der u.a. mit dem Erhardt-Imelmann-Promotionspreis ausgezeichneten Dissertation zum Thema „Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht“.
Vor seiner Tätigkeit bei Seitz war Piero Sansone mehrere Jahre als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei tätig.








