Der vom Amtsgericht Düsseldorf eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Frank Kebekus, hat Seitz wieder mit der arbeitsrechtlichen Beratung bei der vierten Großinsolvenz von GALERIA beauftragt. Nachdem Seitz GALERIA auch in den vorangegangenen Insolvenzen arbeitsrechtlich begleitet hatte, beriet Seitz zuletzt im Handel SportScheck, den Reiseveranstalter FTI Touristik sowie den Modekonzern Esprit in den jeweiligen Insolvenzverfahren. Enge Verbindungen zu namhaften und aufstrebenden Insolvenzverwaltern, starke Partner im Insolvenzarbeitsrecht und herausragende Referenzen machen es möglich, dass Seitz auch in diesem Geschäftsfeld seine aktuelle Stellung im Arbeitsrecht als Marktführer bestätigt.
Seit Sommer 2024 gehört GALERIA der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die Übernahme erfolgte nach der bislang letzten Insolvenz, die das Unternehmen – damals noch unter dem Namen GALERIA Karstadt Kaufhof – im Jahr 2024 beantragt hatte. Vorausgegangen war die Schieflage des damaligen Mutterkonzerns SIGNA. Neun der 92 Warenhäuser mussten damals schließen.
Nachdem es zunächst unklar schien, ob die Beschäftigten anlässlich der vierten Insolvenz ein weiteres Mal Insolvenzgeld erhalten können, ist diese Frage von der Arbeitsagentur inzwischen positiv beschieden worden. Damit konnte eine wichtige Voraussetzung für das weitere Verfahren geschaffen werden. Jetzt kann an einem Fortführungskonzept und der weiteren Finanzierung des Unternehmens gearbeitet werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens findet in der Regel nach drei Monaten statt.
Weitere Quellen:






