Simone Kallrath berät nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Besondere Expertise besitzt sie ist der Beratung von Organmitgliedern und Führungskräften sowie Aufsichtsräten. Hier berät sie unsere Mandanten in sämtlichen mit dem Anstellungsverhältnis von Leitungsorganen in Zusammenhang stehenden Fragen einschließlich der Organhaftung und begleitet Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmen in Trennungsprozessen.
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Begleitung von Reorganisationen und Restrukturierungen unserer Mandanten sowie deren Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Zudem verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Beratung öffentlicher Unternehmen.
Simone Kallrath studierte an der Universität Köln und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Lieb tätig. Ihre Dissertation verfasste sie zum Thema „Inhaltskontrolle von Betriebsvereinbarungen“. Vor ihrer Tätigkeit für Seitz war sie als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht einer deutschen Großkanzlei in Düsseldorf tätig.