Christoph Martens berät nationale und internationale Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt in der umfassenden Begleitung von komplexen Restrukturierungen, einschließlich der Verhandlung von Kollektivvereinbarungen. Neben dem Betriebsverfassungsrecht berät Christoph Martens unsere Mandanten auch im Bereich des Personalvertretungsrechts. Seine Beratungspraxis umfasst auch die Vertretung der Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen Verfahren.
Neben seinem Schwerpunkt im Kollektivarbeitsrecht zählt zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten die rechtliche und strategische Beratung in sämtlichen Phasen des Arbeitsverhältnisses – von der Begründung bis zur Beendigung, einschließlich der Gestaltung von Vergütungsstrukturen.
Christoph Martens studierte an den Universitäten Trier, Sevilla und Bonn mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Herr Martens ist Dozent in der Fachanwaltsfortbildung.