Sabine Schwarz berät Unternehmen bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts, vornehmlich im kollektiven Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der strategischen Begleitung unserer Mandanten bei komplexen Unternehmenstransaktionen, Re- und Umstrukturierungen (Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Verschmelzungen, Outsourcing-Projekte, Personalabbau), den damit einhergehenden Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie die entsprechende Prozessführung. Sie verfügt über eine langjährige praktische Erfahrung im Bereich des Insolvenzarbeitsrechts einschl. Distressed M&A und der Beratung von Insolvenzverwaltern bzw. Unternehmen in Eigenverwaltung.
Besondere Expertise hat Sabine Schwarz zudem bei der Beratung von Unternehmen und Top-Führungskräften im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Vorstands- bzw. Geschäftsführer-Dienstverträgen.
Sabine Schwarz wird seit vielen Jahren in den Anwaltsrankings der WirtschaftsWoche und von Best Lawyers/Handelsblatt für den Bereich Arbeitsrecht empfohlen. Sie ist Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen und Referentin auf arbeitsrechtlichen Fachseminaren.
Vor ihrer Tätigkeit bei Seitz war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer großen Wirtschaftskanzlei in München sowie in Düsseldorf tätig. Sie studierte an der Universität des Saarlandes und der Universität zu Köln.






