Shirin Imani berät internationale und nationale Unternehmen im Kollektiv- sowie im Individualarbeitsrecht. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt dabei auf großen Restrukturierungsprojekten, einschließlich der Verhandlung von Kollektivvereinbarungen. Zudem umfasst ihre Tätigkeitspraxis die rechtmäßige Vergütungsgestaltung von Betriebsratsmitgliedern.
Darüber hinaus ist Shirin Imani auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert und Teil unserer Praxisgruppe Pensions. Sie begleitet unsere Mandanten u.a. bei der Gestaltung von kostenoptimierten Versorgungsmodellen.
Sie wurde von der WirtschaftsWoche als Top-Anwältin für Arbeitsrecht ausgezeichnet.
Shirin Imani studierte an der Universität Bonn und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit (Lehrstuhl Professor Thüsing) der Universität Bonn tätig. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte sie unter anderem eine Station in Sydney, Australien. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit der Ablösung von arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen.