Lena Thau berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der laufenden Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen umfasst ihre Tätigkeit insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von arbeitsrechtlichen Restrukturierungen sowie das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Ein Fokus ihrer Tätigkeit im Betriebsverfassungsrecht liegt insbesondere im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. Sie verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich Prozessführung und unterstützt unsere Mandanten bei Masseverfahren.
Lena Thau studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, an der sie ebenfalls den Master des Wirtschaftsrechts erfolgreich abschloss.
Zudem absolvierte Lena Thau im Rahmen ihres Rechtsreferendariats eine Station bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York.