Wir begleiten unsere Mandanten bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Unser Ziel ist es, eine streitige Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte eine Einigung nicht zu erreichen sein, führen wir für unsere Mandanten das Einspruchsverfahren und wahren ihre Rechte und Interessen im Finanzgerichtsverfahren – wenn nötig bis zum Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten gemeinsam mit unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen zur Seite.

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