Steuerstrafrecht
In steuerstrafrechtlich geprägten Risikolagen greifen wir nicht nur präventiv, sondern auch in der Verteidigung auf die Potentiale des Steuerrechts und der Steuerberatung zurück. Gerade in Krisensituationen können wir Unternehmen und Betroffenen flexibel die Ressourcen zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Bewältigung von Akutsituationen benötigt werden. Als Grundlage für eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie ermöglichen uns erhebliche und erprobte Ressourcen eine effiziente Ermittlung, Aufbereitung und Bewertung der jeweils relevanten Sachverhalte.
Unser Team baut nicht nur auf langjährige Erfahrung und erprobte Fähigkeiten in Krisensituationen, sondern vor allem auf den unbedingten Willen, die Interessen unserer Mandantschaft in einer belastenden und herausfordernden Situation bestmöglich zu vertreten.
Unsere Erfahrung aus der erfolgreichen Bewältigung einer Vielzahl steuerstrafrechtlicher Herausforderungen ermöglicht es uns, Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu entschärfen. Sei es im Rahmen von Berichtigungs- und Selbstanzeigeverfahren oder in Vorbereitung oder Begleitung von Prüfungsverfahren – wir begleiten unsere Mandanten durch das gesamte Verfahrensspektrum.
Laufend beraten wir im Rahmen unserer steuerstrafrechtlichen Praxis Unternehmer, Unternehmen, deren Organe sowie Individualpersonen – zumeist parallel im Straf- und korrespondierenden Steuerstreitverfahren.
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