Organhaftung | D&O
Seitz berät Unternehmen, Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane bei sämtlichen Fragen der Organhaftung und D&O-Versicherung. Ein Kern der anwaltlichen Tätigkeit von Seitz liegt dabei in der Vertretung von Managern und Aufsichtsräten, die sich mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen. Hier verfügt Seitz über langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Begleitung komplexer Haftungsprozesse und gewährleistet eine fachbereichsübergreifende Beratung.
Darüber hinaus berät Seitz nationale und internationale Unternehmen sowie Gesellschafter in sämtlichen Fragen der Konfliktlösung. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen eines stets individuellen und pragmatischen Lösungsansatzes von der kündigungs-, haftungs- und deckungsrechtlichen Erstberatung, über außergerichtliche Verhandlungen und Streitbeilegung bis hin zur streitigen Durchsetzung, insbesondere von Schadensersatzansprüchen.
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