Christian Achtmann berät nationale und internationale Unternehmen sowie Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane bei sämtlichen Fragen der Organhaftung und D&O-Versicherung. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei auf der Prozessführung in großen Haftungsverfahren.
Zudem ist Christian Achtmann für nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Besondere Expertise hat er auf dem Gebiet der Vergütung von Organ- und Betriebsratsmitgliedern sowie der Compliance.
Christian Achtmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz.
Er hat sein Studium und Referendariat in Köln und Hamburg absolviert. Nachdem Christian Achtmann in dieser Zeit bereits mehrere Monate für ein führendes Life-Science-Unternehmen in den USA tätig war, arbeitete er im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit unter anderem über ein Jahr im Human Resources-Bereich eines internationalen Pharmakonzerns.