Constantin Goette berät zu sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts (Personen- und Kapitalgesellschaften, einschließlich börsennotierter Aktiengesellschaften) und ist im Übrigen spezialisiert auf Organhaftungsfragen (präventiv wie reaktionär) sowie die Begleitung damit zusammenhängender Rechtsstreitigkeiten, Corporate Governance sowie den Aufbau und die Implementation komplexer Compliance-Management-Systeme in Unternehmen.
Constantin Goette referiert regelmäßig auf Fachseminaren sowie bei Mandanten zu verschiedenen Themen der Organhaftung und pflichtgemäßem Verhalten nach den Maßgaben der Business Judgement Rule sowie zu Compliance-relevanten Themen und publiziert hierzu.
Constantin Goette studierte an den Universitäten Regensburg und Wien und war vor seiner Tätigkeit bei Seitz in internationalen Großkanzleien wie mittelständischen Kanzleien tätig.