Heinke von Netzer berät internationale und nationale Unternehmen im Kollektiv- sowie im Individualarbeitsrecht. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf dem Tarifrecht, insbesondere den Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Umstrukturierungen und in Sanierungsfällen.
Heinke von Netzer ist zudem spezialisiert auf die rechtliche und strategische Beratung in großen Transformationsprojekten. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Betriebsverfassungsrecht, vor allem die Beratung in Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, einschließlich der rechtssicheren Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.
Heinke von Netzer studierte in Gießen, Washington, D.C. und Köln. An der Universität zu Köln war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungsinstitut für Sozialrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau) tätig.