Dirk Rothe berät (Familien-)Unternehmen und deren Gesellschafter, Erben, Stiftungen sowie Vereinsvorstände umfassend im Gesellschaftsrecht – insbesondere in Gestaltungsthemen sowie an den Schnittstellen zum Erb- und Steuerrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen neben der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung in der Unternehmensnachfolge, Nachlassgestaltung und generationenübergreifenden Konfliktlösung. Im Stiftungsrecht begleitet er die Konzeption und Gründung gemeinnütziger sowie privatnütziger Stiftungen, gestaltet Satzungen, betreut Anerkennungsverfahren und übernimmt die laufende rechtliche Betreuung in allen Fragen der Stiftungsverwaltung, Vermögensanlage und Aufsichtsführung. Im Vereinsrecht berät Dirk Rothe Vorstände und Mitglieder zu Satzungsfragen, Haftungsthemen, Organhaftung sowie zur rechtssicheren Gestaltung von Mitgliederversammlungen und Vereinsstrukturen.
Dirk Rothe studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte sein Referendariat mit Stationen bei einer namhaften Düsseldorfer Kanzlei, einem renommierten Kölner Notariat sowie den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags in Berlin. Während seiner Ausbildung war er zudem für eine internationale Großkanzlei in Köln tätig.






