Anne-Kathrin von Dahlen berät unsere internationalen und nationalen Mandanten in sämtlichen Rechtsfragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht sowie arbeitsrechtliche Restrukturierungsprojekte. Hierbei begleitet sie unsere Mandanten sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Umsetzung neuer Projekte.
Anne-Kathrin von Dahlen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Ihre Referendarausbildung absolvierte sie in Düsseldorf mit Stationen unter anderem bei der Deutschen Botschaft in Seoul, Südkorea. Im Jahr 2022 schloss sie den Master of Laws im „Arbeitsrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ab. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im Jahr 2021. Vor ihrem Einstieg bei Seitz war Anne-Kathrin von Dahlen als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in einer anderen Wirtschaftskanzlei tätig.