Nathalie Spitzer berät internationale und nationale Unternehmen in sämtlichen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind arbeitsrechtliche Restrukturierungen sowie die Beratung in tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Sie unterstützt die Projekte unserer Mandanten von der Konzeption bis zur lösungsorientierten Umsetzung. Zudem vertritt Nathalie Spitzer unsere Mandanten regelmäßig in sämtlichen Belangen vor den Arbeitsgerichten.
Nathalie Spitzer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und war dort als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig. Ihre Referendarausbildung absolvierte sie in München. Bereits während des Referendariats war sie in verschiedenen Stationen im Bereich des Arbeitsrechts tätig (u.a. am Arbeitsgericht München). Vor ihrem Einstieg bei Seitz war Nathalie Spitzer als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.