Maximilian Nickel berät nationale und internationale Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie dem Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts entwickelt Maximilian Nickel für unsere Mandanten pragmatische und rechtssichere Lösungen zu komplexen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Er berät unsere Mandanten außerdem zu Fragen der Betriebsratsvergütung.
Maximilian Nickel verfügt zudem über eine besondere Expertise im Bereich Prozessführung und unterstützt unsere Mandanten bei Masseverfahren und komplexen Gerichtsverfahren.
Maximilian Nickel studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Vor seiner Tätigkeit bei Seitz war Maximilian Nickel bereits drei Jahre als Rechtsanwalt in einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.