Marina Bumeder berät internationale und nationale Unternehmen zu sämtlichen Rechtsfragen im Kollektiv- sowie im Individualarbeitsrecht. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung zur Umstrukturierung von Unternehmen sowie in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung.
Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen. Sie begleitet unsere Mandanten bei der Vorbereitung, Verhandlung und dem Vollzug von Transaktionen.
Marina Bumeder studierte an der Universität Regensburg. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Arbeitsrecht tätig. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte sie unter anderem Stationen bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht und in der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Vor ihrem Einstieg bei Seitz war Marina Bumeder mehrere Jahre als Rechtsanwältin in internationalen Wirtschaftskanzleien in München im Bereich Arbeitsrecht tätig.






