Jan Klasmeier berät nationale und internationale Unternehmen im Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Konzeption interessenwahrender Lösungen bei Konflikten im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts.
Zudem unterstützt er unsere Mandanten ganzheitlich – vom Abschluss von Verträgen über die laufende rechtliche Begleitung arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen bis hin zu Fragen der Organhaftung.
Jan Klasmeier verfügt zudem über eine besondere Expertise im Bereich des Sportrechts. Seine Beratung umfasst dabei nicht nur die Begleitung beim Abschluss von Spielerverträgen, sondern auch die gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung im Streitfall.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit einem Schwerpunkt im internationalen, transnationalen und europäischen Recht. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg.