Hannah Krings berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt auf konzernweiten Restrukturierungsprojekten, in denen sie umfassend strategisch und kollektivarbeitsrechtlich berät. Als erfahrene Verhandlungsexpertin führt sie unsere Mandanten zum Abschluss betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen zur nachhaltigen Zukunftssicherung.
Diese Erfahrung nutzt Hannah Krings für einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, das Insolvenzarbeitsrecht einschließlich Distressed M&A. Eigenverwaltungen vertrauen ebenso wie Insolvenzverwalter auf ihre arbeitsrechtliche Expertise und ihren durch langjährige Praxiserfahrung im Insolvenzrecht geprägten wirtschaftlichen Sachverstand.
Hannah Krings ist Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen und regelmäßig Dozentin auf arbeits- und insolvenzrechtlichen Fachtagungen.
Sie studierte an der Universität Münster. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit dem Thema „Betriebsübergang gem. § 613a BGB im kirchlichen Arbeitsrecht“.