Die umfassende rechtliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften sowie deren Gesellschaftern und Organen ist eines unserer Kerngebiete. 

Wir begleiten unsere Mandanten von der Gesellschaftsgründung bis zum Unternehmensverkauf, einer Restrukturierung, der Auflösung oder dem Ausstieg als Gesellschafter. Unser Team berät Mandanten als aktiver, zukünftiger oder ausscheidender Gesellschafter in einer Kapital- oder Personengesellschaft. Neben der Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen vertreten wir Gesellschafter auch bei sämtlichen Gesellschafterstreitigkeiten, von der Begleitung in Gesellschafterversammlungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte. Wir verfügen über eine große Expertise in der Führung von Gesellschafterstreitigkeiten und kennen die verschiedenen Bedürfnisse und Vorstellungen der Gesellschafter, je nachdem, ob es sich z.B. um reine Familiengesellschaften handelt oder an den Gesellschaften auch Finanz-Investoren oder strategische Investoren beteiligt sind. 

Gerne stehen wir auch an Ihrer Seite, sofern Sie als Organ einer Gesellschaft ein Unternehmen und deren Gesellschafter zu lenken haben. Wir begleiten Sie ebenfalls bei den sich hierbei stellenden rechtlichen Fragen und Herausforderungen und vertreten Sie bei Bedarf außergerichtlich wie gerichtlich.  

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Für Lösungen ohne Umwege.

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