Die fusionierten Warenhausunternehmen Karstadt und Kaufhof haben mit Unterstützung von Seitz Ende Dezember 2019 einen Integrations- und Überleitungstarifvertrag mit ver.di abgeschlossen. Zeitgleich wurden Eckpunktepapiere für zeitlich nachgelagerte Tariflösungen für die Unternehmen Karstadt Sports und Karstadt Feinkost unterzeichnet.
Der jetzt geschlossene Tarifvertrag ist ein Meilenstein in diesem bisher größten Integrationsprojekt in der Geschichte des deutschen Einzelhandels.
Mit einer Laufzeit bis Ende 2024 bietet der Tarifvertrag fünf Jahre Planungssicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter und schafft die Voraussetzungen für die weitere erfolgreiche Sanierung des Warenhauskonzerns. Teil der Tarifeinigung ist ein vorübergehender Verzicht aller Beschäftigten auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Damit leisten die Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des bedeutendsten deutschen Warenhausunternehmens.
Der Tarifvertrag enthält zudem Regelungen zur Beschäftigungssicherung und zur Mitwirkung der Beschäftigten am Zukunftskonzept der Warenhäuser. Die Tariflösung bietet den Beschäftigten durch Festschreibung einer Entgeltentwicklung mit festen Mindeststeigerungen der Monatsentgelte ab 2021 oberhalb der Tarifabschlüsse des Einzelhandels eine klare Perspektive. CEO Dr. Stephan Fanderl erklärte hierzu: „Wir freuen uns, dass wir die Ergebnisse dieser harten Arbeit so früh in der Phase des Zusammenwachsens an die Beschäftigten weitergeben können. Besonders wichtig war uns, dass der Abschluss Spielraum für leistungsabhängige Vergütungsbestandteile, wie wir sie bei Karstadt erfolgreich eingeführt haben, auch für Kaufhof-Mitarbeiter bietet.“
Ende 2018 schlossen sich die beiden größten deutschen Warenhausketten zusammen. Seit Oktober 2019 gehörten beide Unternehmen vollständig zur Signa-Gruppe des österreichischen Investors René Benko. Anfang dieses Jahrs wurde die rechtliche Integration durch die Verschmelzung der beiden Unternehmen vollendet.
Seitz hatte Karstadt bereits 2015 beim Abschluss eines Zukunftstarifvertrags und eines umfassenden Restrukturierungsprogramms beraten. Auch bei der Kaufhof-Restrukturierung 2019 war Seitz mandatiert.
Berater Karstadt/Kaufhof: Seitz – Dr. Stefan Seitz (Partner Arbeitsrecht, Federführung),
Heinke von Netzer, Dr. Andreas von Medem (beide Counsel), Thomas Dorando (Associate)
Inhouse: Eric Günzel (Arbeitsrecht Karstadt), Ayfer Aslan-Blomenkämper (Arbeitsrecht Kaufhof)
Berater ver.di: Kanzlei Huber Mücke Helm – Michael Huber (Partner, Federführung),
Dr. Rüdiger Helm (Partner)
ver.di Inhouse: Prof. Dr. Jens Schubert