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Caroline Meyer
Datum

11. Dezember 2024

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Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) am 1. Januar 2025 werden zahlreiche Formerfordernisse im deutschen Recht gelockert und die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Eine zentrale Änderung betrifft das NachwG, das ab dem 01.01.2025 den digitalen Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen ermöglicht. Das NachwG soll mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit in der Arbeitswelt schaffen. Es verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses über einen umfangreichen Katalog wesentlicher Arbeitsbedingungen nach § 2 NachwG zu informieren. Bislang konnte diese Informationspflicht nur durch Aushändigung einer schriftlichen Unterlage erfüllt werden.

Anknüpfend an unseren Blogbeitrag zum Thema „Digitales Arbeitsrecht 2025 und BEG IV: Arbeitsverträge, Altersgrenzen und Nachweise komplett elektronisch“ werden unter Ziffer A. die Bereiche dargestellt, in denen ab dem 1. Januar 2025 zukünftig die Textform nach § 126b BGB ausreicht. Ziffer B. gibt einen Überblick über die Bereiche, in denen die Textform auch nach dem Jahr 2025 nicht ausreichend sein wird.

Diese Übersichten sind eine rechtlich unverbindliche informatorische Darstellung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Seitz übernimmt keine Haftung für die Inhalte.

A. Textform ausreichend

Insbesondere folgende Bereiche sind ab dem 01. Januar 2024 von der Erleichterung des Formerfordernisses der Textform nach § 126b BGB betroffen[1]:

BereichGegenstandGesetzliche Grundlage
(Geltung ab dem 01.01.2025)
ArbeitsrechtAltersrente und Kündigungsschutz: Befristung von Arbeitsverhältnissen auf Erreichen der Regelaltersgrenze / Ausnahme von § 14 Abs. 4 TzBfG, der grds. Schriftform für Befristungsklauseln fordert§ 41 Abs. 2 SGB VI
Nachweispflicht (nicht vertragliche Vereinbarung): Erstmalige Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses§ 2 Abs. 1 S. 2 NachwG
Nachweispflicht (nicht vertragliche Vereinbarung): Nachweis der Arbeitsbedingungen bei Änderungen, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt ausdrücklich eine schriftliche Form; Ausnahmen für bestimmte Branchen§ 3 Abs. 2 NachwG
HandelsrechtFrachtgeschäft: Haftungserweiterung für den Frachtführer§ 437 Abs. 1 S. 2 HGB
Seefrachtverträge: Empfangsbekenntnis durch Verfrachter§ 486 Abs. 1 S. 2 HGB
Seefrachtverträge: Vertragliche Erweiterung der Haftung des Verfrachters§ 509 Abs. 2 HGB
Personenbeförderungsverträge: Vertragliche Erweiterung der Haftung des Beförderers§ 546 Abs. 1 S. 2 HGB
Verjährung: Erklärungen und Vereinbarungen zur Verjährung§ 609 Abs. 2 S. 2 HGB
BundesrechtsanwaltsordnungVergütung: Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgesellschaften§ 49b Abs. 4 S. 2 BRAO
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO
Zustimmungserklärung zur vertraglichen Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 52 Abs. 2 S. 3 BRAO
Bürgerliches
Gesetzbuch
Vereinsrecht: Beschlussfassung ohne Versammlung§ 32 Abs. 3 BGB
Vereinsrecht: Zustimmung nicht erschienener Mitglieder bei Änderung des Zweckes eines Vereins§ 33 Abs. 1 S. 2 BGB
Schuldübernahme: Mitteilung des Veräußerers bei Übernahme einer Hypothekenschuld§ 416 Abs. 2 S. 2 BGB
Mietrecht: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung§ 574b Abs. 1 S. 1 BGB
Mietrecht: Geltung des Mietvertrags für unbestimmte Zeit bei Abschluss nicht in Textform (§ 550 BGB)§ 578 Abs. 1 BGB
Pachtrecht: Geltung des Landpachtvertrags für unbestimmte Zeit bei Abschluss nicht in Textform§ 585a BGB
Pachtrecht: Befristung der Kündigung eines Pachtverhältnisses§ 594a Abs. 1 S. 3 BGB
Pachtrecht: Widersprucherklärung und Mitteilung der Erben bei Tod des Pächters§ 594d Abs. 2 S. 3 BGB
Pachtrecht: Erklärung des Pächters zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses§ 595 Abs. 4 S. 1 BGB
Einführungsgesetz zum BGBInformationspflicht bei Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgenArt. 247a § 1 Abs. 1 Einführungsgesetz zum BGB
Informationspflicht bei ÜberziehungsmöglichkeitenArt. 247a § 2 Abs. 1 Einführungsgesetz zum BGB
UmwandlungsgesetzGläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs durch Gläubiger bei Verschmelzungsvorgängen§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwG
Verlangen der Prüfung der Verschmelzung bei einem eingetragenen Verein§ 100 S. 2 UmwG
AktiengesetzMitteilungspflichten§ 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 4, 5 AktG
Mitteilungspflichten der Gesellschaft§ 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 3 AktG
Mitteilung der Hauptgesellschaft an die eingegliederte Gesellschaft bei Ende der Eingliederung§ 327 Abs. 2 AktG
Mitteilung über Höhe der Beteiligung bei wechselseitig beteiligten Unternehmen§ 328 Abs. 4 AktG
SE-AusführungsgesetzGläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs der Gläubiger der Gesellschaft (SE) bei Sitzverlegung§ 13 Abs. 1 S. 1 SE-Ausführungsgesetz
GmbHGEinverständniserklärung mit der Abgabe der Stimmen in Textform bei Gesellschafterversammlung § 48 Abs. 2 GmbHG
GenossenschaftsgesetzSatzung der Genossenschaft§ 5 Genossenschaftsgesetz
Anforderungen an beizufügende Satzung bei Anmeldung der Genossenschaft (konkret: Erklärung von mindestens drei Personen in Textform, dass sie in der Gründerversammlung Mitglied geworden sind)§ 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b Genossenschaftsgesetz
Beitrittserklärung und Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklärung§ 15 Abs. 1 S. 1, 3 Genossenschaftsgesetz
Beitrittserklärung zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen§ 15b Abs. 1 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Mitgliederdarlehen: Zustimmung zu Änderung der Zweckbindung zugunsten eines anderen zulässigen Investitionsvorhabens§ 21b Abs. 3 S. 2 Genossenschaftsgesetz
Stimmvollmacht§ 43 Abs. 5 S. 2 Genossenschaftsgesetz
Kündigung der Mitgliedschaft durch Mitglied§ 65 Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung der Mitgliedschaft durch Mitglied wegen Aufgabe des Wohnsitzes§ 67 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Außerordentliches Kündigungsrecht§ 67a Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung einzelner Geschäftsanteile durch Mitglied§ 67b Abs. 1 Genossenschaftsgesetz
Übertragung des Geschäftsguthabens durch Mitglied§ 76 Abs. 1 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 Genossenschaftsgesetz§ 118 Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
SCE-AusführungsgesetzErklärung der Ausschlagung gegenüber der Europäischen Gesellschaft§ 8 Abs. 3 S. 1 SCE-Ausführungsgesetzes
Gläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs durch Gläubiger bei Sitzverlegung§ 11 Abs. 1 S. 1 SCE-Ausführungsgesetzes
DepotgesetzVerwahrung: Depotbescheinigung zur Rechtsausübung§ 6 Abs. 2 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung zur Verpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften§ 12a Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Mitteilung des Verwahrers über Eigentum an Wertpapieren§ 4 Abs. 2 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung des Hinterlegers zu Aufbewahrung durch Verwahrer oder dazu, sie einem Dritten zur Sammelverwahrung anzuvertrauen§ 5 Abs. 1 S. 2 Depotgesetz
Ermächtigungserklärung zur Tauschverwahrung§ 10 Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung zur Verpfändung§ 12 Abs. 1 S. 2 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung des Verwahrers zur Aneignung oder Verfügung über das Eigentum§ 13 Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Erklärung des Hinterlegers zur Vereinbarung über unregelmäßige Verwahrung§ 15 Abs. 2 S. 1 Depotgesetz
Einkaufskommission: Erklärung des Kommissionärs zur Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses§ 19 Abs. 2 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Mitteilung des Kommissionärs zur Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen des Kommittenten und Aufforderung des Kommittenten zur Übersendung des Stückeverzeichnisses§ 20 Abs. 2 und 3 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Mitteilung des Kommissionärs gegenüber dem Kommittenten über Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen§ 21 Depotgesetz
Einkaufskommission: Erklärung des Kommittenten über Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen beim Auslandsgeschäft§ 22 Abs. 2 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Zustimmung des Kommittenten zur Verschaffung von Miteigentum am Sammelbestand§ 24 Abs. 1 Depotgesetz
SchuldverschreibungsgesetzVerlangen der Einberufung der Gläubigerversammlung§ 9 Abs. 1 S. 2 Schuldverschreibungsgesetz
Vorsitz/Beschlussfähigkeit: Verzeichnis der in der Gläubigerversammlung erschienenen oder durch Bevollmächtigte vertretene Gläubiger§ 15 Abs. 2 S. 1 Schuldverschreibungsgesetz
PatentanwaltsordnungVergütung: Einwilligung des Mandanten zur Abtretung von Vergütungsforderungen oder Übertragung ihrer Einziehung§ 43a Abs. 2 S. 2 Patentanwaltsordnung
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 45b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Patentanwaltsordnung
Zustimmungserklärung zur Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz auf einzelne Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung§ 45b Abs. 2 S. 3 Patentanwaltsordnung
UrhebergesetzNutzungsrechte: Vertrag über unbekannte Nutzungsarten des Urhebers mit einer Verwertungsgesellschaft§ 31a Abs. 1 S. 2 UrhG
Nutzungsrechte: Vertrag an künftigen Werken des Urhebers mit einer Verwertungsgesellschaft§ 40 Abs. 1 UrhG
SteuerberatungsgesetzGebührenordnung: Zustimmung des Mandanten zur Abtretung von Gebührenforderungen oder Übertragung ihrer Einziehung§ 64 Abs. 2 S. 2 Steuerberatungsgesetz
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 67a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz
Zustimmung zur Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz auf bestimmte Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung§ 67a Abs. 2 S. 2 Steuerberatungsgesetz
WirtschaftsprüferordnungVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 54a Abs. 1 Nr. 1 Wirtschaftsprüferordnung
KapitalanlagegesetzbuchDefinition „Semiprofessioneller Anleger“: Angabe über Risikobewusstsein§ 1 Abs. 19 Nr. 33 lit. a bb) Kapitalanlagegesetzbuch
ArbeitnehmerüberlassungsgesetzVertrag zwischen Verleiher und Entleiher§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG
Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzMitteilung des Anspruchs auf Teilzeit§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Begründung der Ablehnung der beanspruchten Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Ablehnung der Verteilung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 6 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz
Verlangen der Elternzeit§ 16 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
PflegezeitgesetzAnkündigung der Beanspruchung von Pflegezeit§ 3 Abs. 3 S. 1 Pflegezeitgesetz
Ankündigung der Beanspruchung von Pflegezeit nach einer Familienpflegezeit oder einer Freistellung nach § 2 Abs. 5 des Familienpflegezeitgesetzes§ 3 Abs. 3 S. 6 Pflegezeitgesetz
FamilienpflegezeitgesetzAnkündigung der Beanspruchung von Familienpflegezeit§ 2a Abs. 1 S. 1 Familienpflegezeitgesetz
Ankündigung der Beanspruchung einer Freistellung in unmittelbarem Anschluss an die Familienpflegezeit§ 2a Abs. 1 S. 6 Familienpflegezeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetzalle in diesem Gesetz als schriftlich vorgesehene Handlungen (außer § 6 Abs. 4 S. 1 und § 21a Abs. 2)§ 1a Jugendarbeitsschutzgesetz
[1] Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

B. Textform nicht ausreichend

Für bestimmte Rechtsgeschäfte bleiben weiterhin strenge Schriftformerfordernisse i.S.d. §§ 126, 126a BGB bestehen. Die folgende Übersicht zeigt exemplarisch Bereiche, in denen die Textform weiterhin nicht ausreichend ist[2]:

BereichGegenstandGesetzliche Grundlage
ArbeitsrechtKündigungen und Aufhebungsverträge von Arbeitsverhältnissen§ 623 BGB
Befristungsvereinbarungen (mit Ausnahme der Befristung auf die Regelaltersgrenze, vgl. oben)§ 14 Abs. 4 TzBfG
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote§ 74 Abs. 1 HGB
Betriebsvereinbarungen§ 112 Abs. 1 BetrVG
BürgschaftenBürgschaftserklärungen§ 766 BGB
SchuldanerkenntnisseAbstrakte Schuldanerkenntnisse§ 781 BGB
VerbraucherdarlehensverträgeVerträge mit Verbrauchern über Darlehen§ 492 BGB
WohnraummietverträgeMietverträge über Wohnraum mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr§ 550 BGB
Unternehmen, die in Wirtschaftssektoren
tätig sind, die besonders von
Schwarzarbeit betroffen sind
Beispiel: Bau- und Gaststättengewerbe§ 2 Abs. 1 S. 6 NachwG
[2] Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Trotz der durch das BEG IV eingeführten Erleichterungen bleiben für die oben genannten Rechtsgeschäfte die strengen Schriftformerfordernisse bestehen. Es ist daher unerlässlich, bei der Gestaltung und dem Abschluss entsprechender Verträge die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um die Wirksamkeit der Vereinbarungen sicherzustellen.


Übersicht: Formerfordernisse ab 1. Januar 2025 aufgrund des Inkrafttretens des BEG IV

Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) am 1. Januar 2025 werden zahlreiche Formerfordernisse im deutschen Recht gelockert und die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Eine zentrale Änderung betrifft das NachwG, das ab dem 01.01.2025 den digitalen Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen ermöglicht. Das NachwG soll mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit in der Arbeitswelt schaffen. Es verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses über einen umfangreichen Katalog wesentlicher Arbeitsbedingungen nach § 2 NachwG zu informieren. Bislang konnte diese Informationspflicht nur durch Aushändigung einer schriftlichen Unterlage erfüllt werden.

Anknüpfend an unseren Blogbeitrag zum Thema „Digitales Arbeitsrecht 2025 und BEG IV: Arbeitsverträge, Altersgrenzen und Nachweise komplett elektronisch“ werden unter Ziffer A. die Bereiche dargestellt, in denen ab dem 1. Januar 2025 zukünftig die Textform nach § 126b BGB ausreicht. Ziffer B. gibt einen Überblick über die Bereiche, in denen die Textform auch nach dem Jahr 2025 nicht ausreichend sein wird.

Diese Übersichten sind eine rechtlich unverbindliche informatorische Darstellung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Seitz übernimmt keine Haftung für die Inhalte.

A. Textform ausreichend

Insbesondere folgende Bereiche sind ab dem 01. Januar 2024 von der Erleichterung des Formerfordernisses der Textform nach § 126b BGB betroffen[1]:

BereichGegenstandGesetzliche Grundlage
(Geltung ab dem 01.01.2025)
ArbeitsrechtAltersrente und Kündigungsschutz: Befristung von Arbeitsverhältnissen auf Erreichen der Regelaltersgrenze / Ausnahme von § 14 Abs. 4 TzBfG, der grds. Schriftform für Befristungsklauseln fordert§ 41 Abs. 2 SGB VI
Nachweispflicht (nicht vertragliche Vereinbarung): Erstmalige Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses§ 2 Abs. 1 S. 2 NachwG
Nachweispflicht (nicht vertragliche Vereinbarung): Nachweis der Arbeitsbedingungen bei Änderungen, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt ausdrücklich eine schriftliche Form; Ausnahmen für bestimmte Branchen§ 3 Abs. 2 NachwG
HandelsrechtFrachtgeschäft: Haftungserweiterung für den Frachtführer§ 437 Abs. 1 S. 2 HGB
Seefrachtverträge: Empfangsbekenntnis durch Verfrachter§ 486 Abs. 1 S. 2 HGB
Seefrachtverträge: Vertragliche Erweiterung der Haftung des Verfrachters§ 509 Abs. 2 HGB
Personenbeförderungsverträge: Vertragliche Erweiterung der Haftung des Beförderers§ 546 Abs. 1 S. 2 HGB
Verjährung: Erklärungen und Vereinbarungen zur Verjährung§ 609 Abs. 2 S. 2 HGB
BundesrechtsanwaltsordnungVergütung: Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgesellschaften§ 49b Abs. 4 S. 2 BRAO
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO
Zustimmungserklärung zur vertraglichen Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 52 Abs. 2 S. 3 BRAO
Bürgerliches
Gesetzbuch
Vereinsrecht: Beschlussfassung ohne Versammlung§ 32 Abs. 3 BGB
Vereinsrecht: Zustimmung nicht erschienener Mitglieder bei Änderung des Zweckes eines Vereins§ 33 Abs. 1 S. 2 BGB
Schuldübernahme: Mitteilung des Veräußerers bei Übernahme einer Hypothekenschuld§ 416 Abs. 2 S. 2 BGB
Mietrecht: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung§ 574b Abs. 1 S. 1 BGB
Mietrecht: Geltung des Mietvertrags für unbestimmte Zeit bei Abschluss nicht in Textform (§ 550 BGB)§ 578 Abs. 1 BGB
Pachtrecht: Geltung des Landpachtvertrags für unbestimmte Zeit bei Abschluss nicht in Textform§ 585a BGB
Pachtrecht: Befristung der Kündigung eines Pachtverhältnisses§ 594a Abs. 1 S. 3 BGB
Pachtrecht: Widersprucherklärung und Mitteilung der Erben bei Tod des Pächters§ 594d Abs. 2 S. 3 BGB
Pachtrecht: Erklärung des Pächters zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses§ 595 Abs. 4 S. 1 BGB
Einführungsgesetz zum BGBInformationspflicht bei Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgenArt. 247a § 1 Abs. 1 Einführungsgesetz zum BGB
Informationspflicht bei ÜberziehungsmöglichkeitenArt. 247a § 2 Abs. 1 Einführungsgesetz zum BGB
UmwandlungsgesetzGläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs durch Gläubiger bei Verschmelzungsvorgängen§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwG
Verlangen der Prüfung der Verschmelzung bei einem eingetragenen Verein§ 100 S. 2 UmwG
AktiengesetzMitteilungspflichten§ 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 4, 5 AktG
Mitteilungspflichten der Gesellschaft§ 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 3 AktG
Mitteilung der Hauptgesellschaft an die eingegliederte Gesellschaft bei Ende der Eingliederung§ 327 Abs. 2 AktG
Mitteilung über Höhe der Beteiligung bei wechselseitig beteiligten Unternehmen§ 328 Abs. 4 AktG
SE-AusführungsgesetzGläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs der Gläubiger der Gesellschaft (SE) bei Sitzverlegung§ 13 Abs. 1 S. 1 SE-Ausführungsgesetz
GmbHGEinverständniserklärung mit der Abgabe der Stimmen in Textform bei Gesellschafterversammlung § 48 Abs. 2 GmbHG
GenossenschaftsgesetzSatzung der Genossenschaft§ 5 Genossenschaftsgesetz
Anforderungen an beizufügende Satzung bei Anmeldung der Genossenschaft (konkret: Erklärung von mindestens drei Personen in Textform, dass sie in der Gründerversammlung Mitglied geworden sind)§ 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b Genossenschaftsgesetz
Beitrittserklärung und Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklärung§ 15 Abs. 1 S. 1, 3 Genossenschaftsgesetz
Beitrittserklärung zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen§ 15b Abs. 1 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Mitgliederdarlehen: Zustimmung zu Änderung der Zweckbindung zugunsten eines anderen zulässigen Investitionsvorhabens§ 21b Abs. 3 S. 2 Genossenschaftsgesetz
Stimmvollmacht§ 43 Abs. 5 S. 2 Genossenschaftsgesetz
Kündigung der Mitgliedschaft durch Mitglied§ 65 Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung der Mitgliedschaft durch Mitglied wegen Aufgabe des Wohnsitzes§ 67 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Außerordentliches Kündigungsrecht§ 67a Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung einzelner Geschäftsanteile durch Mitglied§ 67b Abs. 1 Genossenschaftsgesetz
Übertragung des Geschäftsguthabens durch Mitglied§ 76 Abs. 1 S. 1 Genossenschaftsgesetz
Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft nach § 117 Genossenschaftsgesetz§ 118 Abs. 2 S. 1 Genossenschaftsgesetz
SCE-AusführungsgesetzErklärung der Ausschlagung gegenüber der Europäischen Gesellschaft§ 8 Abs. 3 S. 1 SCE-Ausführungsgesetzes
Gläubigerschutz: Anmeldung des Anspruchs durch Gläubiger bei Sitzverlegung§ 11 Abs. 1 S. 1 SCE-Ausführungsgesetzes
DepotgesetzVerwahrung: Depotbescheinigung zur Rechtsausübung§ 6 Abs. 2 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung zur Verpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften§ 12a Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Mitteilung des Verwahrers über Eigentum an Wertpapieren§ 4 Abs. 2 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung des Hinterlegers zu Aufbewahrung durch Verwahrer oder dazu, sie einem Dritten zur Sammelverwahrung anzuvertrauen§ 5 Abs. 1 S. 2 Depotgesetz
Ermächtigungserklärung zur Tauschverwahrung§ 10 Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung zur Verpfändung§ 12 Abs. 1 S. 2 Depotgesetz
Verwahrung: Ermächtigung des Verwahrers zur Aneignung oder Verfügung über das Eigentum§ 13 Abs. 1 S. 1 Depotgesetz
Erklärung des Hinterlegers zur Vereinbarung über unregelmäßige Verwahrung§ 15 Abs. 2 S. 1 Depotgesetz
Einkaufskommission: Erklärung des Kommissionärs zur Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses§ 19 Abs. 2 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Mitteilung des Kommissionärs zur Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen des Kommittenten und Aufforderung des Kommittenten zur Übersendung des Stückeverzeichnisses§ 20 Abs. 2 und 3 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Mitteilung des Kommissionärs gegenüber dem Kommittenten über Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen§ 21 Depotgesetz
Einkaufskommission: Erklärung des Kommittenten über Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen beim Auslandsgeschäft§ 22 Abs. 2 S. 2 Depotgesetz
Einkaufskommission: Zustimmung des Kommittenten zur Verschaffung von Miteigentum am Sammelbestand§ 24 Abs. 1 Depotgesetz
SchuldverschreibungsgesetzVerlangen der Einberufung der Gläubigerversammlung§ 9 Abs. 1 S. 2 Schuldverschreibungsgesetz
Vorsitz/Beschlussfähigkeit: Verzeichnis der in der Gläubigerversammlung erschienenen oder durch Bevollmächtigte vertretene Gläubiger§ 15 Abs. 2 S. 1 Schuldverschreibungsgesetz
PatentanwaltsordnungVergütung: Einwilligung des Mandanten zur Abtretung von Vergütungsforderungen oder Übertragung ihrer Einziehung§ 43a Abs. 2 S. 2 Patentanwaltsordnung
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 45b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Patentanwaltsordnung
Zustimmungserklärung zur Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz auf einzelne Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung§ 45b Abs. 2 S. 3 Patentanwaltsordnung
UrhebergesetzNutzungsrechte: Vertrag über unbekannte Nutzungsarten des Urhebers mit einer Verwertungsgesellschaft§ 31a Abs. 1 S. 2 UrhG
Nutzungsrechte: Vertrag an künftigen Werken des Urhebers mit einer Verwertungsgesellschaft§ 40 Abs. 1 UrhG
SteuerberatungsgesetzGebührenordnung: Zustimmung des Mandanten zur Abtretung von Gebührenforderungen oder Übertragung ihrer Einziehung§ 64 Abs. 2 S. 2 Steuerberatungsgesetz
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 67a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz
Zustimmung zur Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz auf bestimmte Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung§ 67a Abs. 2 S. 2 Steuerberatungsgesetz
WirtschaftsprüferordnungVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 54a Abs. 1 Nr. 1 Wirtschaftsprüferordnung
KapitalanlagegesetzbuchDefinition „Semiprofessioneller Anleger“: Angabe über Risikobewusstsein§ 1 Abs. 19 Nr. 33 lit. a bb) Kapitalanlagegesetzbuch
ArbeitnehmerüberlassungsgesetzVertrag zwischen Verleiher und Entleiher§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG
Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzMitteilung des Anspruchs auf Teilzeit§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Begründung der Ablehnung der beanspruchten Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Ablehnung der Verteilung der Arbeitszeit§ 15 Abs. 7 S. 6 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz
Verlangen der Elternzeit§ 16 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
PflegezeitgesetzAnkündigung der Beanspruchung von Pflegezeit§ 3 Abs. 3 S. 1 Pflegezeitgesetz
Ankündigung der Beanspruchung von Pflegezeit nach einer Familienpflegezeit oder einer Freistellung nach § 2 Abs. 5 des Familienpflegezeitgesetzes§ 3 Abs. 3 S. 6 Pflegezeitgesetz
FamilienpflegezeitgesetzAnkündigung der Beanspruchung von Familienpflegezeit§ 2a Abs. 1 S. 1 Familienpflegezeitgesetz
Ankündigung der Beanspruchung einer Freistellung in unmittelbarem Anschluss an die Familienpflegezeit§ 2a Abs. 1 S. 6 Familienpflegezeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetzalle in diesem Gesetz als schriftlich vorgesehene Handlungen (außer § 6 Abs. 4 S. 1 und § 21a Abs. 2)§ 1a Jugendarbeitsschutzgesetz
[1] Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

B. Textform nicht ausreichend

Für bestimmte Rechtsgeschäfte bleiben weiterhin strenge Schriftformerfordernisse i.S.d. §§ 126, 126a BGB bestehen. Die folgende Übersicht zeigt exemplarisch Bereiche, in denen die Textform weiterhin nicht ausreichend ist[2]:

BereichGegenstandGesetzliche Grundlage
ArbeitsrechtKündigungen und Aufhebungsverträge von Arbeitsverhältnissen§ 623 BGB
Befristungsvereinbarungen (mit Ausnahme der Befristung auf die Regelaltersgrenze, vgl. oben)§ 14 Abs. 4 TzBfG
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote§ 74 Abs. 1 HGB
Betriebsvereinbarungen§ 112 Abs. 1 BetrVG
BürgschaftenBürgschaftserklärungen§ 766 BGB
SchuldanerkenntnisseAbstrakte Schuldanerkenntnisse§ 781 BGB
VerbraucherdarlehensverträgeVerträge mit Verbrauchern über Darlehen§ 492 BGB
WohnraummietverträgeMietverträge über Wohnraum mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr§ 550 BGB
Unternehmen, die in Wirtschaftssektoren
tätig sind, die besonders von
Schwarzarbeit betroffen sind
Beispiel: Bau- und Gaststättengewerbe§ 2 Abs. 1 S. 6 NachwG
[2] Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Trotz der durch das BEG IV eingeführten Erleichterungen bleiben für die oben genannten Rechtsgeschäfte die strengen Schriftformerfordernisse bestehen. Es ist daher unerlässlich, bei der Gestaltung und dem Abschluss entsprechender Verträge die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um die Wirksamkeit der Vereinbarungen sicherzustellen.


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