Mareike Götte-Mückl berät nationale und internationale Unternehmen umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in der Begleitung komplexer Re- und Umstrukturierungen sowie der Beratung in Fragen der Unternehmensmitbestimmung, insbesondere auch in Bezug auf SE-Umwandlungen sowie grenzüberschreitende Gestaltungen. Sie begleitet außerdem regelmäßig Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen.
Mareike Götte-Mückl verfügt zudem über besondere Expertise bei arbeitsrechtlichen Restrukturierungen in insolvenznahen Situationen und Insolvenzverfahren. Darüber hinaus begleitet sie Mandanten bei arbeitsrechtlichen Aspekten von Transaktionen und der Post-Merger-Integration.
Vor ihrem Eintritt bei Seitz war Mareike Götte-Mückl als Anwältin in einer internationalen Großkanzlei tätig, zuletzt als assoziierte Partnerin. Führende Rankings (Best Lawyers, Legal 500) führen sie regelmäßig als empfohlene Anwältin im Arbeitsrecht bzw. als Rising Star.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.






