Seitz hat den Apothekerverband Nordrhein e.V. in dem Insolvenzverfahren der AvP Deutschland GmbH bei der Verhandlung eines Vergleichs über die Aussonderungsrechte der Offizinapotheken an den Kostenerstattungsansprüchen mit dem Insolvenzverwalter Dr. Jan Philipp Hoos beraten und vertreten.
Von der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH sind deutschlandweit ca. 3.500 Offizinapotheken betroffen, von denen rund die Hälfte im Apothekerverband Nordrhein e.V. organisiert sind. Durch den Vergleich wurde eine der wesentlichen Rechtsfragen des Insolvenzverfahrens, ob an den von der AvP Deutschland GmbH bis zu ihrer Insolvenz abgerechneten und eingezogenen Kostenerstattungsansprüchen der Offizinapotheken gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen Aussonderungsrechte der Offizinapotheken bestehen, für die beigetretenen Offizinapotheken einvernehmlich beigelegt.
Als Interessenvertreter der angeschlossenen Offizinapotheken hat der Apothekerverband Nordrhein ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens im September 2020 federführend für alle Landesapothekerverbände die Interessen der betroffenen Offizinapotheken gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten und auf das Bestehen möglicher Aussonderungsrechte an den Kostenerstattungsansprüchen hingewiesen. Der Verband wurde dabei von Beginn an von den Rechtsanwälten Dr. Jochen Markgraf und Fabian von Lübken beraten.
Nachdem die Frage des Bestehens von Aussonderungsrechten an den Kostenerstattungsansprüchen zunächst durch Musterprozesse geklärt werden sollte, haben sich der Insolvenzverwalter der Apothekerverband Nordrhein und die sogenannte Working Party Group, in der sich anwaltliche Vertreter einer Vielzahl von Offizinapotheken zusammengeschlossen hatten, aufgrund verschiedener Entwicklungen in dem Insolvenzverfahren jedoch auf eine vergleichsweise Einigung über die Frage des Bestehens von Aussonderungsrechten der Offizinapotheken verständigt. Die Vergleichsvereinbarung wurde zwischen dem Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos und dem Apothekerverband Nordrhein, der für die Apothekenseite die Federführung innehatte, mit Unterstützung der Working Party Group verhandelt und erarbeitet.
Der Vergleich sieht vor, dass die Offizinapotheken auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten und im Gegenzug in drei Tranchen eine Vergleichszahlung erhalten. Zudem soll es für alle Insolvenzgläubiger eine Abschlagsverteilung auf die zu erwartende Insolvenzquote geben. Der Vergleich ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet, sodass die Offizinapotheken dem Vergleich durch Abgabe einer Beitrittserklärung beitreten konnten. Für das Zustandekommen war eine Beitrittsquote von 80% vorgesehen, die indes deutlich überschritten wurde. Dem Vergleich sind insgesamt über 90% der beitrittsberechtigten Offizinapotheken mit einem Forderungsvolumen von rund EUR 300 Mio. beigetreten.
Beteiligte Rechtsanwälte:
Apothekerverband Nordrhein e.V.
Seitz (Düsseldorf): Dr. Jochen Markgraf (Partner, Gesellschafts- und Insolvenzrecht), Fabian von Lübken (Counsel, Gesellschafts- und Insolvenzrecht)
Inhouse: Dr. Gabriela Heuer, Christoph Schmölzing, Annette Hettkamp
Insolvenzverwalter
White & Case (Düsseldorf): Dr. Jan-Philipp Hoos (Insolvenzverwalter), Johannes Martini (Associate, Insolvenzrecht/Restrukturierung)
Working Party Group / Vertreter Offizinapotheken
D’Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte: Dr. Marc d‘Avoine, Thorsten Kapitza
Eckert Rechtsanwälte (Hannover): Dr. Rainer Eckert (Partner, Insolvenzrecht), Ole Häger (Partner, Insolvenzrecht), Malte Schulz (Senior Associate, Insolvenzrecht)
Friedrich Graf von Westphalen (Freiburg): Dr. Morton Douglas (Partner), Dr. Ilva Schiessel
Oppenländer Rechtsanwälte: Dr. Christian Gunßer (Partner, Gesellschaftsrecht), Dr. Damian Schmidt (Associate, Gesellschaftsrecht)
Über Seitz:
Seitz ist eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien und gehört im Arbeitsrecht zur Marktspitze. An den vier Standorten Köln, München, Frankfurt am Main und Düsseldorf berät Seitz mit rund 120 Anwältinnen und Anwälten internationale Konzerne, DAX-Unternehmen und mittelständische Unternehmen sowie Top-Sportler und bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuern.
Dr. Jochen Markgraf und Fabian von Lübken beraten den Apothekerverband bereits seit mehreren Jahren in gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen und mit der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH erstmals auch im Bereich des Insolvenzrechts.
Pressekontakt Seitz:
Matthias Großmann
m.grossmann@seitzpartner.de
Seitz berät den Apothekerverband Nordrhein e.V. bei der erfolgreichen Verhandlung eines Vergleichs zwischen den Offizinapotheken und dem Insolvenzverwalter der AvP Deutschland GmbH
Seitz hat den Apothekerverband Nordrhein e.V. in dem Insolvenzverfahren der AvP Deutschland GmbH bei der Verhandlung eines Vergleichs über die Aussonderungsrechte der Offizinapotheken an den Kostenerstattungsansprüchen mit dem Insolvenzverwalter Dr. Jan Philipp Hoos beraten und vertreten.
Von der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH sind deutschlandweit ca. 3.500 Offizinapotheken betroffen, von denen rund die Hälfte im Apothekerverband Nordrhein e.V. organisiert sind. Durch den Vergleich wurde eine der wesentlichen Rechtsfragen des Insolvenzverfahrens, ob an den von der AvP Deutschland GmbH bis zu ihrer Insolvenz abgerechneten und eingezogenen Kostenerstattungsansprüchen der Offizinapotheken gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen Aussonderungsrechte der Offizinapotheken bestehen, für die beigetretenen Offizinapotheken einvernehmlich beigelegt.
Als Interessenvertreter der angeschlossenen Offizinapotheken hat der Apothekerverband Nordrhein ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens im September 2020 federführend für alle Landesapothekerverbände die Interessen der betroffenen Offizinapotheken gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten und auf das Bestehen möglicher Aussonderungsrechte an den Kostenerstattungsansprüchen hingewiesen. Der Verband wurde dabei von Beginn an von den Rechtsanwälten Dr. Jochen Markgraf und Fabian von Lübken beraten.
Nachdem die Frage des Bestehens von Aussonderungsrechten an den Kostenerstattungsansprüchen zunächst durch Musterprozesse geklärt werden sollte, haben sich der Insolvenzverwalter der Apothekerverband Nordrhein und die sogenannte Working Party Group, in der sich anwaltliche Vertreter einer Vielzahl von Offizinapotheken zusammengeschlossen hatten, aufgrund verschiedener Entwicklungen in dem Insolvenzverfahren jedoch auf eine vergleichsweise Einigung über die Frage des Bestehens von Aussonderungsrechten der Offizinapotheken verständigt. Die Vergleichsvereinbarung wurde zwischen dem Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos und dem Apothekerverband Nordrhein, der für die Apothekenseite die Federführung innehatte, mit Unterstützung der Working Party Group verhandelt und erarbeitet.
Der Vergleich sieht vor, dass die Offizinapotheken auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten und im Gegenzug in drei Tranchen eine Vergleichszahlung erhalten. Zudem soll es für alle Insolvenzgläubiger eine Abschlagsverteilung auf die zu erwartende Insolvenzquote geben. Der Vergleich ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet, sodass die Offizinapotheken dem Vergleich durch Abgabe einer Beitrittserklärung beitreten konnten. Für das Zustandekommen war eine Beitrittsquote von 80% vorgesehen, die indes deutlich überschritten wurde. Dem Vergleich sind insgesamt über 90% der beitrittsberechtigten Offizinapotheken mit einem Forderungsvolumen von rund EUR 300 Mio. beigetreten.
Beteiligte Rechtsanwälte:
Apothekerverband Nordrhein e.V.
Seitz (Düsseldorf): Dr. Jochen Markgraf (Partner, Gesellschafts- und Insolvenzrecht), Fabian von Lübken (Counsel, Gesellschafts- und Insolvenzrecht)
Inhouse: Dr. Gabriela Heuer, Christoph Schmölzing, Annette Hettkamp
Insolvenzverwalter
White & Case (Düsseldorf): Dr. Jan-Philipp Hoos (Insolvenzverwalter), Johannes Martini (Associate, Insolvenzrecht/Restrukturierung)
Working Party Group / Vertreter Offizinapotheken
D’Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte: Dr. Marc d‘Avoine, Thorsten Kapitza
Eckert Rechtsanwälte (Hannover): Dr. Rainer Eckert (Partner, Insolvenzrecht), Ole Häger (Partner, Insolvenzrecht), Malte Schulz (Senior Associate, Insolvenzrecht)
Friedrich Graf von Westphalen (Freiburg): Dr. Morton Douglas (Partner), Dr. Ilva Schiessel
Oppenländer Rechtsanwälte: Dr. Christian Gunßer (Partner, Gesellschaftsrecht), Dr. Damian Schmidt (Associate, Gesellschaftsrecht)
Über Seitz:
Seitz ist eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien und gehört im Arbeitsrecht zur Marktspitze. An den vier Standorten Köln, München, Frankfurt am Main und Düsseldorf berät Seitz mit rund 120 Anwältinnen und Anwälten internationale Konzerne, DAX-Unternehmen und mittelständische Unternehmen sowie Top-Sportler und bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuern.
Dr. Jochen Markgraf und Fabian von Lübken beraten den Apothekerverband bereits seit mehreren Jahren in gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen und mit der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH erstmals auch im Bereich des Insolvenzrechts.
Pressekontakt Seitz:
Matthias Großmann
m.grossmann@seitzpartner.de