Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der IG Metall untersagt, im Rahmen von Streikmaßnahmen einen Betrieb der Klenk Holz AG (Gesellschaft der bekannten Carlyle Group) zu blockieren (Az. 23 SaGa 968/16). In den jetzt vorliegenden Urteilsgründen spricht das Landesarbeitsgericht von einem „Streikexzess“.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der IG Metall untersagt, bei der Klenk Holz AG die Zufahrt zum Betriebsgelände durch Streikmaßnahmen zu blockieren. Untersagt wurde insbesondere ein Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastwagen durch Personen vor dem Fahrzeug. Solche Maßnahmen seien vom Streikrecht nicht gedeckt. In den jetzt vorliegenden Urteilsgründen der im Juni erlassenen einstweiligen Verfügung spricht das Landesarbeitsgericht vom einem „Streikexzess“, der auch im Rahmen einer Abwägung nicht als verhältnismäßig angesehen werden könne. Ein Absperren durch Gegenstände war bereits durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts Potsdam untersagt worden. Das Landesarbeitsgericht hat über diese Entscheidung hinaus auch ein Blockieren der Zufahrt durch Streikende oder Streikposten untersagt und klarstellt, dass selbst eine vorübergehende Blockierung nicht zulässig ist.
Hintergrund ist ein seit Wochen andauernder Arbeitskampf der IG Metall bei dem Holzkonzern, der seit 2013 zu der bekannten Private-Equity-Gesellschaft The Carlyle Group gehört. Das Management setzt in tarif- und arbeitskampfrechtlichen Fragen auf das hierauf spezialisierte Team der Kanzlei Seitz aus Köln. Nachdem bereits ein Teilerfolg in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Potsdam erreicht werden konnte, wurde die Verbotsverfügung in der zweiten Instanz inhaltlich nochmals ausgeweitet. Die IG Metall bewertet die Entscheidung als „Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“.
Vertreter Klenk Holz AG
Seitz (Köln): Dr. Stefan Seitz, Dr. Patrick Esser, Christian Schmitt
Vertreter IG Metall
Imhof Koch Scherer (Potsdam): Hans Imhof
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (23. Kammer)
Christiane Seiler (Vorsitzende Richterin)