Autoren
Dr. Maximilian Schmidt
Datum

01. Oktober 2019

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Neben der Kündigung ist die Aufhebung eines Arbeitsvertrages ein wichtiges Instrumentarium, um sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Gerade im Hinblick auf die hierzu vorzunehmende Verhandlung sind wichtige Punkte zu beachten, um eine einvernehmliche Aufhebung zu erreichen. Mit den folgenden Punkten der Aufhebungsvertrag-Checkliste bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Verhandlungsführung zu beachten sind.

  • Sorgfältige Vorbereitung:
    • Wer führt das Gespräch? Das Gespräch mit dem Arbeitnehmer sollte immer von einer Führungskraft geführt werden. Manchmal kann es auch ratsam sein – insbesondere zu Beweiszwecken – eine zweite Person hinzuzuziehen.
    • Wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag: Der Arbeitgeber sollte sich bereits vor dem Gespräch darüber Gedanken machen, welche Punkte in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen sind.
      • Widerruf 
      • Freistellung
      • Wettbewerbsverbot
      • Ausschlussklauseln
      • […)
    • Gute Atmosphäre schaffen:  Der Termin für das Gespräch sollte nicht kurzfristig festgelegt werden und ein Absagen sollte vermieden werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass es während des Gesprächs zu keiner Störung kommt.
    • Trennungsabsicht nicht lange verheimlichen: Auch wenn es sinnvoll ist, sich durch Gespräche mit den Arbeitnehmern heranzutasten, ob der Arbeitnehmer Interesse hat, das Unternehmen zu verlassen, sollte im Gespräch die Trennungsabsicht nicht lange verheimlicht werden.
    • Was kann dem Arbeitnehmer angeboten werden? Im Vorhinein ist zu überlegen, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten kann, um einen Aufhebungsvertrag attraktiv zu machen. Wenn er sich dazu bereit erklärt, eine Abfindung zu zahlen, sollte hierfür der Verhandlungsspielraum abgesteckt werden.

      Praxistipp: Der Arbeitgeber sollte selbst die Initiative ergreifen und dem Arbeitnehmer ein Angebot unterbreiten. Es sollte aus taktischen Gründen nicht auf den Vorschlag des Gerichts abgewartet werden, da dieses sich oftmals an dem Vorschlag des Arbeitgebers orientiert.
    • Beendigungszeitpunkt:  Vor dem Gespräch ist zu prüfen, welche Aufgaben vom Arbeitgeber noch zwingend zu erledigen sind und welcher Zeitraum für eine Übergabe notwendig ist.
      • Freistellung: Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, den Arbeitnehmer unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage freizustellen. Hierfür ist eine klare Formulierung erforderlich, denn die bloße Freistellung genügt für eine Anrechnung regelmäßig nicht.

        Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Anstellung findet, so muss er sich den neuen Verdienst gegenüber dem alten Arbeitgeber anrechnen lassen.
  • Eine gute Gesprächsebene schaffen: Wichtig ist, dass Gespräch auf einer angemessenen Ebene zu führen. Da es sich um eine Verhandlung handelt, steht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht als übergeordnete Person gegenüber. Dennoch sollte er das Gespräch leiten, ohne zu sehr auf den Arbeitnehmer einzuwirken.
  • Professionalität: Von übergeordneter Bedeutung ist das Auftreten des Arbeitgebers. Auch wenn bei Beendigungsgesprächen oftmals Emotionen hervorkommen, ist die Sachlichkeit des Gesprächs zwingend.
    • Unbedingt zu vermeiden sind:
      • Beleidigungen
      • Einseitige Schuldzuweisungen
      • Arroganz 
      • Diskussionen der Trennungsgründe bis ins Detail 
      • Drohungen mit Kündigung
  • Auf die Ausscheidung vorbereiten:  Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind auf das Ausscheiden in dem Unternehmen vorzubereiten.
    • Wichtig für den Arbeitgeber ist die Planung der Belegschaft. Zudem ist dem Arbeitnehmer ein Zeugnis über seine Arbeitsleistung zu erstellen.
    • Auch der Arbeitnehmer ist auf das Ausscheiden vorzubereiten.  Der Arbeitgeber sollte ihn auf sozialversicherungsrechtliche Nachteile hinweisen.

      Praxistipp: Gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Arbeitnehmern ist dies wichtig, da sonst Schadensersatzansprüche drohen können.
  • Besondere Beachtung ist den folgenden Bereichen zu schenken:
    • Unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung dürfen nur in Grenzen abgefunden werden.
    • Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beabsichtigt, muss dies sorgfältig vertraglich festgehalten werden. Gleiches gilt, wenn auf dieses verzichtet werden soll.
    • Besonders zu beachten sind schließlich allgemeine Ausschlussklausen.

Aufhebungsvertrag-Checkliste: Verhandlungs-führung rund um den Aufhebungsvertrag

Neben der Kündigung ist die Aufhebung eines Arbeitsvertrages ein wichtiges Instrumentarium, um sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Gerade im Hinblick auf die hierzu vorzunehmende Verhandlung sind wichtige Punkte zu beachten, um eine einvernehmliche Aufhebung zu erreichen. Mit den folgenden Punkten der Aufhebungsvertrag-Checkliste bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Verhandlungsführung zu beachten sind.

  • Sorgfältige Vorbereitung:
    • Wer führt das Gespräch? Das Gespräch mit dem Arbeitnehmer sollte immer von einer Führungskraft geführt werden. Manchmal kann es auch ratsam sein – insbesondere zu Beweiszwecken – eine zweite Person hinzuzuziehen.
    • Wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag: Der Arbeitgeber sollte sich bereits vor dem Gespräch darüber Gedanken machen, welche Punkte in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen sind.
      • Widerruf 
      • Freistellung
      • Wettbewerbsverbot
      • Ausschlussklauseln
      • […)
    • Gute Atmosphäre schaffen:  Der Termin für das Gespräch sollte nicht kurzfristig festgelegt werden und ein Absagen sollte vermieden werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass es während des Gesprächs zu keiner Störung kommt.
    • Trennungsabsicht nicht lange verheimlichen: Auch wenn es sinnvoll ist, sich durch Gespräche mit den Arbeitnehmern heranzutasten, ob der Arbeitnehmer Interesse hat, das Unternehmen zu verlassen, sollte im Gespräch die Trennungsabsicht nicht lange verheimlicht werden.
    • Was kann dem Arbeitnehmer angeboten werden? Im Vorhinein ist zu überlegen, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten kann, um einen Aufhebungsvertrag attraktiv zu machen. Wenn er sich dazu bereit erklärt, eine Abfindung zu zahlen, sollte hierfür der Verhandlungsspielraum abgesteckt werden.

      Praxistipp: Der Arbeitgeber sollte selbst die Initiative ergreifen und dem Arbeitnehmer ein Angebot unterbreiten. Es sollte aus taktischen Gründen nicht auf den Vorschlag des Gerichts abgewartet werden, da dieses sich oftmals an dem Vorschlag des Arbeitgebers orientiert.
    • Beendigungszeitpunkt:  Vor dem Gespräch ist zu prüfen, welche Aufgaben vom Arbeitgeber noch zwingend zu erledigen sind und welcher Zeitraum für eine Übergabe notwendig ist.
      • Freistellung: Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, den Arbeitnehmer unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage freizustellen. Hierfür ist eine klare Formulierung erforderlich, denn die bloße Freistellung genügt für eine Anrechnung regelmäßig nicht.

        Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Anstellung findet, so muss er sich den neuen Verdienst gegenüber dem alten Arbeitgeber anrechnen lassen.
  • Eine gute Gesprächsebene schaffen: Wichtig ist, dass Gespräch auf einer angemessenen Ebene zu führen. Da es sich um eine Verhandlung handelt, steht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht als übergeordnete Person gegenüber. Dennoch sollte er das Gespräch leiten, ohne zu sehr auf den Arbeitnehmer einzuwirken.
  • Professionalität: Von übergeordneter Bedeutung ist das Auftreten des Arbeitgebers. Auch wenn bei Beendigungsgesprächen oftmals Emotionen hervorkommen, ist die Sachlichkeit des Gesprächs zwingend.
    • Unbedingt zu vermeiden sind:
      • Beleidigungen
      • Einseitige Schuldzuweisungen
      • Arroganz 
      • Diskussionen der Trennungsgründe bis ins Detail 
      • Drohungen mit Kündigung
  • Auf die Ausscheidung vorbereiten:  Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind auf das Ausscheiden in dem Unternehmen vorzubereiten.
    • Wichtig für den Arbeitgeber ist die Planung der Belegschaft. Zudem ist dem Arbeitnehmer ein Zeugnis über seine Arbeitsleistung zu erstellen.
    • Auch der Arbeitnehmer ist auf das Ausscheiden vorzubereiten.  Der Arbeitgeber sollte ihn auf sozialversicherungsrechtliche Nachteile hinweisen.

      Praxistipp: Gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Arbeitnehmern ist dies wichtig, da sonst Schadensersatzansprüche drohen können.
  • Besondere Beachtung ist den folgenden Bereichen zu schenken:
    • Unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung dürfen nur in Grenzen abgefunden werden.
    • Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beabsichtigt, muss dies sorgfältig vertraglich festgehalten werden. Gleiches gilt, wenn auf dieses verzichtet werden soll.
    • Besonders zu beachten sind schließlich allgemeine Ausschlussklausen.
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