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Datum

16. August 2024

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Gleichzeitig mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 hat das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 die „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamisierung und Förderung für Deutschland“ beschlossen. Diese sog. Wachstumsinitiative umfasst 31 Seiten mit 49 wirtschaftspolitischen Maßnahmen, zahlreiche davon mit bedeutendem Einfluss auf das geltende Arbeitsrecht.

Erklärtes Ziel der Initiative ist es, das Wachstum der deutschen Wirtschaft entscheidend und nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hat sich damit auf die Fahne geschrieben, der Wirtschaft einen zusätzlichen Impuls zu verleihen und Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Die Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht sind dabei vielfältig, allerdings mit klarem Fokus auf Bürokratieabbau und dem Ausbau von Arbeitsanreizen, um Arbeit attraktiver und besser zugänglich zu machen.  

I. „Unternehmerische Dynamik stärken: Unnötige Bürokratie abbauen“ als erklärtes Ziel der Initiative

Eines der dominanten, wiederkehrenden Mittel zur geplanten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist der Bürokratieabbau. Das Ziel, die bestehenden bürokratischen Anforderungen zu senken zieht sich durch das gesamte Maßnahmenpaket.

Mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen ist etwa zu rechnen bei dem Vorhaben, dass auch der bürokratische Aufwand bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduziert werden soll. So ist geplant, die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von derzeit 20 Mitarbeitenden auf künftig 50 Mitarbeitende zu erhöhen.

II. „Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte“ als weiterer Schwerpunkt

Ein weiterer Schwerpunkt sind die zahlreichen Dynamisierungsansätze und Arbeitsanreize, die die Bundesregierung sich mit diesem Maßnahmenpaket zum Ziel gesetzt hat. Diese reichen von der Flexibilisierung von Mehrarbeit über verschärfte Konsequenzen für Bürgergeldbeziehende bis hin zur Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte.

Die wichtigsten Vorhaben möchten wir hier einmal in aller Kürze vorstellen:

Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen: Es sollen flexiblere Arbeitsmodelle ermöglicht und Mehrarbeit angemessen honoriert werden. Dafür sollen etwa für Mehrarbeit gezahlte Zuschläge steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Zudem ist geplant, unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von der derzeit geltenden Tageshöchstarbeitszeit zu ermöglichen. Vertrauensarbeitszeit soll, so erklärt die Bundesregierung, ausdrücklich weiterhin möglich gemacht werden.

Frauenerwerbstätigkeit stärken: Unter diesem Punkt ist geplant, insbesondere für Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dafür soll zum einen das Angebot von Betreuungsplätzen verbessert sowie zum anderen die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV vorangetrieben werden.

Finanzielle Vorteile der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit stärken: Unter dem Leitsatz „Arbeit muss sich lohnen.“ will die Bundesregierung Erwerbsanreize stärken. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dem Abschmelzen von Transferleistungen in den verschiedenen Transfersystemen entgegenzuwirken, etwa durch eine Anschubfinanzierung im Bürgergeld. Des Weiteren sollen die Hinzuverdienstgrenzen in der Hinterbliebenenrente reformiert werden, um Arbeit attraktiver zu machen. Zusätzlich zu den derzeit bereits anrechnungsfreien Beträgen ist angedacht, dass künftig ein Betrag des Erwerbseinkommens von 545 Euro monatlich bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleibt.

Erwerbsanreize im Bürgergeldbezug stärken: Um die Akzeptanz der Bürgergeldleistungen zu erhalten und gleichzeitig mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, plant die Bundesregierung, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken. Nicht nur sollen in diesem Rahmen die Regelungen der Zumutbarkeit von angebotener Arbeit überarbeitet werden, indem etwa mögliche Pendelzeiten sowie die zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz erhöht werden. Auch ist beabsichtigt, die Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung zu verschärfen; dies umfasst sowohl die Kürzung des bezogenen Bürgergelds als auch neu zu etablierende Meldepflichten. Auch die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung soll stärker bekämpft werden. Insbesondere will die Bundesregierung hier gesetzliche Voraussetzungen schaffen, um es dem Jobcenter zu ermöglichen, Schwarzarbeit als Pflichtverletzung zu ahnden und Leistungskürzungen vornehmen zu können. Zusätzlich ist vorgesehen, die Zuständigkeiten für Fälle des Sozialleistungsbetrugs zu reformieren und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) weitere Befugnisse und Aufgaben zu übertragen, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten. Des Weiteren sollen die Regelungen für das Schonvermögen nach dem Grundsatz eingeschränkt werden, dass Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden soll, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann. Zuletzt sollen die sog. Ein-Euro-Jobs verstärkt genutzt werden, insbesondere für die Gruppe der Personen, die sich Maßnahmen immer wieder verweigern (Totalverweigerer).

Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten: Unter diesem Punkt plant die Bundesregierung ein „neues Regime der Altersbeschäftigung“. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreichen, soll etwa das sog. Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft werden, um Befristungen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen durch das Streichen des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung und Auszahlen dieser Beträge an den Arbeitnehmer direkte finanzielle Anreize geschaffen werden. Zusätzlich ist vorgesehen, neue Optionen für die Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter zu schaffen, um Arbeiten im Alter insgesamt attraktiver zu machen.

Arbeitsmarkt effizient gestalten und Arbeitskräfte in produktive Beschäftigung lenken: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gemacht, das Qualifikationsniveau der Beschäftigten durch die effektive Förderung von Weiterbildungen insgesamt weiter anzuheben. In diesem Rahmen ist vorgesehen, bürokratische Auflagen bei der Zertifizierung abzubauen sowie Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit mit bereits etablierten Strukturen weiterer Anbieter zu vernetzen.

Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen: Geplant ist auch die weitere Vereinfachung der Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt. Im Detail soll hierzu die Bindungsfrist der Bundesagentur für Arbeit für die Vorabzustimmung verlängert sowie die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften in die Zeitarbeit gestattet werden; all das nach erklärter Absicht möglichst bürokratiearm. Zudem will die Bundesregierung die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschleunigen und die involvierten Behörden besser koordinieren. Auch soll der Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstatten jenseits der Europäischen Union erleichtert werden.

Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen: Geplant sind zudem steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme, um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen. So sollen neu zugewanderte Fachkräfte etwa – im Rahmen noch zu bestimmender Unter- und Obergrenzen – in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können.

Hürden bei der Arbeitsaufnahme Geflüchteter abbauen: Auch die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter soll verbessert werden. Hierzu sieht die Bundesregierung insb. die Einführung einer Genehmigungsfiktion im Rahmen der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde vor, wonach die Erlaubnis als erteilt gelten soll, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Abweichendes mitteilt. Über diese Maßnahme hinaus plant die Bundesregierung, die Verwaltungspraxis zu optimieren und die Länder in die Veröffentlichung neuer Anwendungshinweise einzubinden, um die Verwaltungspraktiken aneinander anzunähern.

Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor flexibilisieren: Im Finanzsektor soll zudem der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen gelockert werden, um den deutschen Finanzstandort im Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen zu stärken.

III. Fazit

Im Ergebnis sind zahlreiche der angedachten Maßnahmen aus Arbeitgebersicht durchaus begrüßenswert. Sie erwecken die Hoffnung, dass die Bundesregierung dem demografischen Wandel nun endlich entschlossen entgegentreten und die deutsche Wirtschaft mit neuer Dynamik versehen möchte. Viele der in der Theorie fraglos umfangreichen Vorhaben bleiben allerdings auch vage, was verbunden mit der fehlenden Bindungswirkung die Frage eröffnet, welche Maßnahmen tatsächlich ihren Weg in die Gesetze finden werden. Die Effektivität der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative hängt somit insbesondere von der Realisierung überhaupt, sowie von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesvorhaben ab; hier heißt es wieder einmal abwarten.

Die „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung und das Arbeitsrecht

Gleichzeitig mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 hat das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 die „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamisierung und Förderung für Deutschland“ beschlossen. Diese sog. Wachstumsinitiative umfasst 31 Seiten mit 49 wirtschaftspolitischen Maßnahmen, zahlreiche davon mit bedeutendem Einfluss auf das geltende Arbeitsrecht.

Erklärtes Ziel der Initiative ist es, das Wachstum der deutschen Wirtschaft entscheidend und nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hat sich damit auf die Fahne geschrieben, der Wirtschaft einen zusätzlichen Impuls zu verleihen und Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Die Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht sind dabei vielfältig, allerdings mit klarem Fokus auf Bürokratieabbau und dem Ausbau von Arbeitsanreizen, um Arbeit attraktiver und besser zugänglich zu machen.  

I. „Unternehmerische Dynamik stärken: Unnötige Bürokratie abbauen“ als erklärtes Ziel der Initiative

Eines der dominanten, wiederkehrenden Mittel zur geplanten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist der Bürokratieabbau. Das Ziel, die bestehenden bürokratischen Anforderungen zu senken zieht sich durch das gesamte Maßnahmenpaket.

Mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen ist etwa zu rechnen bei dem Vorhaben, dass auch der bürokratische Aufwand bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduziert werden soll. So ist geplant, die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von derzeit 20 Mitarbeitenden auf künftig 50 Mitarbeitende zu erhöhen.

II. „Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte“ als weiterer Schwerpunkt

Ein weiterer Schwerpunkt sind die zahlreichen Dynamisierungsansätze und Arbeitsanreize, die die Bundesregierung sich mit diesem Maßnahmenpaket zum Ziel gesetzt hat. Diese reichen von der Flexibilisierung von Mehrarbeit über verschärfte Konsequenzen für Bürgergeldbeziehende bis hin zur Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte.

Die wichtigsten Vorhaben möchten wir hier einmal in aller Kürze vorstellen:

Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen: Es sollen flexiblere Arbeitsmodelle ermöglicht und Mehrarbeit angemessen honoriert werden. Dafür sollen etwa für Mehrarbeit gezahlte Zuschläge steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Zudem ist geplant, unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von der derzeit geltenden Tageshöchstarbeitszeit zu ermöglichen. Vertrauensarbeitszeit soll, so erklärt die Bundesregierung, ausdrücklich weiterhin möglich gemacht werden.

Frauenerwerbstätigkeit stärken: Unter diesem Punkt ist geplant, insbesondere für Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dafür soll zum einen das Angebot von Betreuungsplätzen verbessert sowie zum anderen die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV vorangetrieben werden.

Finanzielle Vorteile der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit stärken: Unter dem Leitsatz „Arbeit muss sich lohnen.“ will die Bundesregierung Erwerbsanreize stärken. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dem Abschmelzen von Transferleistungen in den verschiedenen Transfersystemen entgegenzuwirken, etwa durch eine Anschubfinanzierung im Bürgergeld. Des Weiteren sollen die Hinzuverdienstgrenzen in der Hinterbliebenenrente reformiert werden, um Arbeit attraktiver zu machen. Zusätzlich zu den derzeit bereits anrechnungsfreien Beträgen ist angedacht, dass künftig ein Betrag des Erwerbseinkommens von 545 Euro monatlich bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleibt.

Erwerbsanreize im Bürgergeldbezug stärken: Um die Akzeptanz der Bürgergeldleistungen zu erhalten und gleichzeitig mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, plant die Bundesregierung, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken. Nicht nur sollen in diesem Rahmen die Regelungen der Zumutbarkeit von angebotener Arbeit überarbeitet werden, indem etwa mögliche Pendelzeiten sowie die zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz erhöht werden. Auch ist beabsichtigt, die Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung zu verschärfen; dies umfasst sowohl die Kürzung des bezogenen Bürgergelds als auch neu zu etablierende Meldepflichten. Auch die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung soll stärker bekämpft werden. Insbesondere will die Bundesregierung hier gesetzliche Voraussetzungen schaffen, um es dem Jobcenter zu ermöglichen, Schwarzarbeit als Pflichtverletzung zu ahnden und Leistungskürzungen vornehmen zu können. Zusätzlich ist vorgesehen, die Zuständigkeiten für Fälle des Sozialleistungsbetrugs zu reformieren und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) weitere Befugnisse und Aufgaben zu übertragen, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten. Des Weiteren sollen die Regelungen für das Schonvermögen nach dem Grundsatz eingeschränkt werden, dass Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden soll, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann. Zuletzt sollen die sog. Ein-Euro-Jobs verstärkt genutzt werden, insbesondere für die Gruppe der Personen, die sich Maßnahmen immer wieder verweigern (Totalverweigerer).

Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten: Unter diesem Punkt plant die Bundesregierung ein „neues Regime der Altersbeschäftigung“. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreichen, soll etwa das sog. Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft werden, um Befristungen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen durch das Streichen des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung und Auszahlen dieser Beträge an den Arbeitnehmer direkte finanzielle Anreize geschaffen werden. Zusätzlich ist vorgesehen, neue Optionen für die Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter zu schaffen, um Arbeiten im Alter insgesamt attraktiver zu machen.

Arbeitsmarkt effizient gestalten und Arbeitskräfte in produktive Beschäftigung lenken: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gemacht, das Qualifikationsniveau der Beschäftigten durch die effektive Förderung von Weiterbildungen insgesamt weiter anzuheben. In diesem Rahmen ist vorgesehen, bürokratische Auflagen bei der Zertifizierung abzubauen sowie Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit mit bereits etablierten Strukturen weiterer Anbieter zu vernetzen.

Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen: Geplant ist auch die weitere Vereinfachung der Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt. Im Detail soll hierzu die Bindungsfrist der Bundesagentur für Arbeit für die Vorabzustimmung verlängert sowie die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften in die Zeitarbeit gestattet werden; all das nach erklärter Absicht möglichst bürokratiearm. Zudem will die Bundesregierung die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschleunigen und die involvierten Behörden besser koordinieren. Auch soll der Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstatten jenseits der Europäischen Union erleichtert werden.

Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen: Geplant sind zudem steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme, um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen. So sollen neu zugewanderte Fachkräfte etwa – im Rahmen noch zu bestimmender Unter- und Obergrenzen – in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können.

Hürden bei der Arbeitsaufnahme Geflüchteter abbauen: Auch die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter soll verbessert werden. Hierzu sieht die Bundesregierung insb. die Einführung einer Genehmigungsfiktion im Rahmen der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde vor, wonach die Erlaubnis als erteilt gelten soll, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Abweichendes mitteilt. Über diese Maßnahme hinaus plant die Bundesregierung, die Verwaltungspraxis zu optimieren und die Länder in die Veröffentlichung neuer Anwendungshinweise einzubinden, um die Verwaltungspraktiken aneinander anzunähern.

Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor flexibilisieren: Im Finanzsektor soll zudem der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen gelockert werden, um den deutschen Finanzstandort im Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen zu stärken.

III. Fazit

Im Ergebnis sind zahlreiche der angedachten Maßnahmen aus Arbeitgebersicht durchaus begrüßenswert. Sie erwecken die Hoffnung, dass die Bundesregierung dem demografischen Wandel nun endlich entschlossen entgegentreten und die deutsche Wirtschaft mit neuer Dynamik versehen möchte. Viele der in der Theorie fraglos umfangreichen Vorhaben bleiben allerdings auch vage, was verbunden mit der fehlenden Bindungswirkung die Frage eröffnet, welche Maßnahmen tatsächlich ihren Weg in die Gesetze finden werden. Die Effektivität der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative hängt somit insbesondere von der Realisierung überhaupt, sowie von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Gesetzesvorhaben ab; hier heißt es wieder einmal abwarten.

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