Sabine Schwarz
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht | Partner
Sabine Schwarz berät Unternehmen in allen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts vornehmlich im kollektiven Arbeitsrecht und vertritt diese bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die arbeitsrechtliche und strategische Begleitung im Zusammenhang mit Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen und den damit einhergehenden Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Daneben hat Sabine Schwarz besondere Expertise bei der Beratung von Führungskräften und Organmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer), insbesondere bei der Verhandlung von Trennungsvereinbarungen.
Vor ihrer Tätigkeit bei Seitz war sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer großen Wirtschaftskanzlei in München sowie einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf tätig.
Sabine Schwarz ist Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen und Referentin auf arbeitsrechtlichen Fachseminaren. Sie wird seit vielen Jahren von Best Lawyers/Handelsblatt für den Bereich Arbeitsrecht empfohlen.
Sie studierte an der Universität des Saarlandes und der Universität zu Köln.
Tätigkeitsbereich
- Arbeitsrecht
Standort
Köln
Kontakt
- Telefon
- +49 221 5 69 60-527
- Fax
- +49 221 5 69 60-200
- s.schwarz(at)seitzpartner.de
Sprachen
- Sprachen
- Deutsch
Englisch
Veröffentlichungen
Urteilsanmerkungen
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Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers in Freistellungsphase seiner Blockaltersteilzeit für vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit als Insolvenzforderung
Urteilsanmerkung zu LAG Mainz v. 20.05.2021 – 2 Sa 170/20, EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2021, 691 f.
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Voraussetzung einer vertraglichen Bezugnahme auf neuen Tarifvertrag für tarifvertragliche Ansprüche ist unwirksam
Urteilsanmerkung zu BAG v. 13.05.2020 – 4 AZR 489/19, GWR – Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 2020, Seite 406 f.
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Umgehung von § 613a BGB bei zum Schein zwischengeschalteter Transfergesellschaft
Urteilsanmerkung zu LAG Köln v. 07.03.2012 – 9 Sa 856/11 GWR – Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 2012, Seite 404 f.
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Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit
Urteilsanmerkung zu BAG v. 7.7.2010 – 4 AZR 549/08, GWR – Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 2010, Seite 437.
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Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung mangels endgültiger Stilllegungsabsicht
Urteilsanmerkung zu LAG Köln v. 11.12.2009, 11 Sa 96/09, GWR – Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 2010, Seite 331.
Aufsätze und Abhandlungen
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Geplante Verschärfung des Befristungsrechts – was geht überhaupt noch?
SPA – Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht 2021, 97ff
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Widerrufsklauseln in der Praxis – Welche Bedeutung hat das aktuelle Dienstwagen-Urteil des BAG?
GWR – Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht 2010, Seite 469.
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Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln – Abschied vom Tarifwechsel
BetriebsBerater 2010, Seite 1021 ff.
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Vorsicht bei Vertragsstrafen in Arbeit und Arbeitsrecht
Personal-Profi 9/08.
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Bereitschaftsdienste – Stand der Dinge
Dt. Ärzteblatt 2004, Seite 101.
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Kündigungen – was der Arbeitgeber bei Anwendbarkeit des KSchG beachten muss
Immobilienzeitung, September 2004.
Schulungen und Seminare
- Regelmäßige Referentin auf Fachseminaren