Leonie Pfeufer
Rechtsanwältin
Leonie Pfeufer berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der laufenden Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen umfasst ihre Tätigkeit insbesondere den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung, die gerichtliche Vertretung bei Trennungsprozessen sowie die Begleitung bei arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung und der Beratung zu Dienstverträgen.
Nach ihrem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität zu Köln und ihrem Referendariat war Leonie Pfeufer seit 2016 für zwei große internationale Wirtschaftskanzleien im Arbeitsrecht in Düsseldorf tätig. Neben ihrer Tätigkeit bei Seitz promoviert sie an der Universität Münster.
Tätigkeitsbereich
- Arbeitsrecht
Standort
Köln
Kontakt
- Telefon
- +49 221 5 69 60-575
- Fax
- +49 221 5 69 60-200
- l.pfeufer(at)seitzpartner.de
Sprachen
- Sprachen
- Deutsch
Englisch
Veröffentlichungen
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Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub
Der Betrieb, 2018, S. 529.
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Auswirkungen verschiedener Beendigungstatbestände auf die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
Der Betrieb, 2018, S. 1930.
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Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Mitteilung einer Adressänderung im laufenden Kündigungsverfahren
Der Betrieb, 2018, S. 1537.
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Sachgrundlose Befristung bei nicht tarifgebundenen Betrieben
Der Betrieb, 2018. S. 2181.
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Unwirksamkeit einer das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzenden Betriebsvereinbarung
Der Betrieb, 2019, S. 310.
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Der Weg aus der Krise: Bewältigungsmaßnahmen für Unternehmen in Zeiten des Coronavirus
Betriebsberater, 2020, S. 14.
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Alternierende Telearbeit in: Telearbeit | Homeoffice | Mobiles Arbeiten Grundlagen und rechtliche Leitplanken
2020, S. 43-51.