Dr. Johannes Oehlschläger berät nationale und internationale Unternehmen aller Branchen in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese insbesondere vor Arbeitsgerichten.
Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf großen Restrukturierungs- und Transformationsprojekten sowie der damit einhergehenden Erstellung und Verhandlung von Verträgen und Betriebsvereinbarungen (insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan). Darüber hinaus hat Dr. Johannes Oehlschläger umfangreiche Erfahrung im Bereich des internationalen Arbeitsrechts und des Erwerbsmigrationsrechts.
Dr. Johannes Oehlschläger ist Autor von über 80 Publikationen im Bereich des Arbeitsrechts. Er arbeitet mit den größten juristischen Verlagen zusammen und bespricht neben seinen juristischen Abhandlungen auch die Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte. Darüber hinaus ist Dr. Johannes Oehlschläger auch als Referent tätig. Er referiert regelmäßig bei Fachveranstaltungen und im Rahmen der Fachanwaltsausbildung.
Dr. Johannes Oehlschläger wurde 2025 zum dritten Mal in Folge von „Best Lawyers“ und dem Handelsblatt als „Ones to Watch“ im Bereich Arbeitsrecht ausgezeichnet – eine Ehrung für junge Anwälte, die sich durch besondere Leistungen in ihrer noch jungen Karriere hervorgetan haben.






