Frauke Schönbrunn berät internationale und nationale Unternehmen im Kollektiv- sowie Individualarbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Vorbereitung und Durchführung von arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, der Beratung von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie dem Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.