Corinna Bihn berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie verfügt über besondere Expertise bei der strategischen Gestaltung und Begleitung von komplexen Restrukturierungen einschließlich Massenentlassungen, Betriebsschließungen und -verlegungen sowie Betriebsübergängen und der Verhandlung von Kollektivvereinbarungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Fullservice-Beratung von Konzernen, Mittelständlern und Start-ups aller Branchen sowie der gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten. Ihre langjährige Beratungserfahrung befähigt sie besonders, die unternehmerischen Herausforderungen unserer Mandanten zu verstehen und dafür optimale arbeitsrechtliche Lösungen zu entwickeln.
Corinna Bihn wird in zahlreichen Anwalts-Rankings von JUVE, Handelsblatt/Best Lawyers etc. geführt. Sie ist Mitglied des Fachexpertennetzwerks Tax & Legal Excellence. Sie ist regelmäßig Referentin bei arbeitsrechtlichen Vorträgen und Inhouse-Schulungen unserer Mandanten.
Corinna Bihn studierte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und promovierte bei Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau über „Die Frist zu Erhebung der Kündigungsschutzklage gemäß § 4 S. 1 KSchG“.