Personalarbeit in Unternehmen, die den TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) anwenden, verlangt solide Kenntnisse der praxisrelevanten tariflichen Regelungen und Besonderheiten. Der TV-V gilt als modernes Tarifwerk des öffentlichen Dienstes, welches die Regelung von Arbeitsverhältnissen vereinfachen soll und damit die generellen Regelungen des TVöD nicht nur modifiziert, sondern auch tarifliche und allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechts, zum Teil signifikant, abwandelt. Dadurch entstehen in seiner praktischen Anwendung mannigfaltige Fragestellungen, die durch Rechtsprechung und Literatur bislang nur zum Teil geklärt sind und die sich durch die regelmäßigen tariflichen Neuregelungen immer wieder stellen. Dieses Grundlagenseminar bietet einen praxisorientierten Einstieg in die wichtigsten Regelungsbereiche des TV-V. Möglichkeiten zur Nutzung seiner Flexibilisierungsinstrumente werden genauso aufgezeigt wie aktuelle, praxisrelevante Entscheidungen und aktuelle Tarif- sowie branchenrelevante Gesetzesentwicklungen.
Inhalte
- Alle Änderungen des 18. Änderungstarifvertrags
- Geltungsbereich und Struktur
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeitgestaltung
- Vergütung
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Arbeitsunfähigkeit
- Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Besonderheiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebs- und Personalrat
Weitere Informationen auf der Veranstaltungswebsite.






