Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Umsetzungsfrist für die EntgelttransparenzRL läuft Mitte 2026 ab. Anders als beim bisherigen EntGTranspG steht nun kein zahnloser Tiger vor der Tür.
Den Unternehmen läuft die Zeit davon sich darauf vorzubereiten. Neben „peinlichen“ Berichten zum Stand von Equal Pay im Unternehmen, drohen den Unternehmen handfeste Sanktionen, eine „gemeinsame Entgeltbewertung“ sowie Individualklagen auf „Anpassung nach oben“. Letztere werden so einfach wie noch nie.
Unternehmen mit Tarifanwendung oder Betrieblicher Vergütungsordnung fühlen sich bisher gut aufgestellt. Wäre da nicht das Problem, dass viele Tarifverträge und Vergütungsordnungen „alter Bauart“ den Anforderungen der Richtlinie nicht mehr entsprechen.
Der Vortrag zeigt Handlungsbedarf und praktische Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen auf. Mit dem Abschlussbericht der Kommission sind nun auch erste Hinweise öffentlich, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie umsetzen könnte. Einiges spricht dafür, dass bewusste Schlupflöcher für Unternehmen belassen werden sollen. Wer diese Möglichkeiten kennt, kann gestalten und die schlimmsten Auswüchse abmildern.






